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Weg zum Führerausweis

Weg zum Führerausweis

1. Nothelferkurs absolvieren

Nach absolviertem Nothelferkurs erhältst du den Nothelferausweis. Dieser kann bereits mit 16 Jahren besucht werden, er ist 6 Jahre gültig.

Kurse für Brunnen findest du hier, Arth-Goldau hier und Kurse für Schwyz hier.

2. Gesuch für den Lernfahrausweis

Das Antragsformular herunterladen und korrekt ausfüllen.

3. Sehtest beim Optiker vereinbaren

Beim Optiker die Sehschärfe kontrollieren und auf dem Antragsformular bestätigen lassen. Der Sehtest kann bei jedem zugelassenen Optiker gemacht werden und ist 2 Jahre gültig. Dabei solltest du unbedingt die ID & das Gesuchsformular zum Sehtest mitnehmen.

4. Einwohnerkontrolle (entfällt bei Personen, welche bereits einen Führerausweis besitzen)

Das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular, mit farbigem Passfoto musst du beim Einwohneramt deiner Wohnsitzgemeinde vorlegen. Das Einwohneramt bestätigt dir die Personalien.

5. Gesuch dem Strassenverkehrsamt Schwyz zustellen

Gesuch unterschreiben und beim Verkehrsamt vorbeibringen oder per Post zustellen.

Verkehrsamt des Kantons Schwyz, Führerzulassung, Postfach 3214, 6431 Schwyz

6. Für die Theorieprüfung anmelden & lernen

Wird dein Gesuch positiv bewertet, bekommst du die Berechtigung zugestellt, um dich für die Theorieprüfung anmelden zu können.

Um dich auf die Theorieprüfung vorzubereiten, findest du im App-Store / Play-Store einige Anbieter (z.B. itheorie.ch, theorie24.ch), die sich gut eignen, um auf deinem Handy oder zu Hause am PC zu lernen.

Anmelden für die Theorieprüfung kannst du dich hier.

Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichung des Mindestalters absolviert werden.​

Achtung: Für die Theorieprüfung amtlichen Ausweis mitnehmen.
Nach bestandener Theorieprüfung erhältst du den Lernfahrausweis.

7. Verkehrskundeunterricht (VKU) besuchen

Ich empfehle dir, den Verkehrskundeunterricht direkt nach Erhalt des Lernfahrausweises zu besuchen, damit du dein Wissen während des Fahrunterrichts anwenden kannst.

8. Fahrstunden nehmen

Gerne darfst du dich für den Fahrunterricht bei mir melden.

9. Praktische Fahrprüfung

Nach gemeinsamer Absprache melde ich dich gerne zur praktischen Fahrprüfung an.

10. WAB Kurse absolvieren

Der WAB Kurs muss innerhalb der ersten 12 Monaten nach Bestehen der Führerprüfung besucht werden.

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